- konsequentermaßen
- kon|se|quẹn|ter|ma|ßen, kon|se|quẹn|ter|wei|se <Adv.>:so wie es einem ↑ konsequenten (1) Verhalten auch entspricht.
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kon|se|quẹn|ter|ma|ßen, kon|se|quẹn|ter|wei|se <Adv.>: so wie es einem konsequenten (1) Verhalten auch entspricht: Diese Unterschiede in der wirtschaftlichen Zielsetzung und des Wirtschaftsablaufes machen sich k. auch in der Buchführung geltend (Mantel, Wald 131).
Universal-Lexikon. 2012.